Cannabis in Deutschland – Hanfsamen und Hanfpflanzen

Auch zu der Bundestagswahl 2009 wird sich an der cannabis-Politik in Deutschland wohl nil aendern. Immerhin ist mit der Freie Demokratische Partei eine Partei mit an der Macht, die, unter diesem Thema, aufwaerts Entkriminalisierung und Straffreiheit zu Gunsten von Besitzstand in geringen Mengen bzw. zu Gunsten von den Eigenkonsum setzt. Doch z.B. so oft, kann man selbst hier wiederum keine ernsthaften Schritte erwartet Viel wahrscheinlicher ist nun mal, dass sich an der momentanen Situation ueberhaupt nil aendern, und es zu keinerlei Liberalisierung kommen wird. Bei vermuteten 600.000 Cannabis-Konsumenten, so der Drogen- und Suchtbericht 2009 des Bundesministeriums zu Gunsten von Gesundheit, in Deutschland ist und bleibt marihuana die am haeufigsten konsumierte illegale Droge. Weshalb kann hier nicht endlich mal erkannt werden, dass es vielleicht an der Zeit waere, ein Naturprodukt, welches weniger schaedlich ist z.B. Alkohol, aus der Quarantaene ungebunden zu lassen. Ein Verbot zu Gunsten von Cannabis im Vergleich zur freien Verfuegbarkeit der Volksdroge Alkohol ist schlichtweg nicht nachvollziehbar. Nichts desto trotz, muss sich wohl jeder Konsument damit abfinden, dass sich an der Situation so schnell nil veraendern wird: Weiterhin werden wir Herzrasen haben, wenn wir mit dem Automobil unterwegs sind und sich ploetzlich ein Polizeiauto hinter uns einreiht Vor allem wohl werden diejenigen, die sich am Anbau von Cannabis versuchen, verfolgt Dieser Marktplatz ist in den letzten Jahren stetig angestiegen, was durch dies stark verbesserte Saatgut moeglich wurde. Verbrauch und Anbau von geringen Mengen koennen, unter Umstaenden, toleriert werden. Das Streitfall an der Sache ist aber, dort man in Deutschland keine hanfsamen legal erwerben kann, dass schon die Zufuhr ebendieser strafrechtlich verfolgt wird. Das Betaeubungsmittelgesetz sieht zu Gunsten von Einfuhr, Handel und Anbau eine Freiheitsstrafe vor, ebenso gilt zu Gunsten von unerlaubten Besitz. Diese Freiheitsstrafe kann ? jemals zu Umstaenden ? mehrere Jahre betragen. Massgebend ist hierbei, ob der Angeklagte professionellen Handel mit Ganja betreibt, qua Mitglied einer Clique handelt, oder zusaetzlich eine Schusswaffe mit sich fuehrt. Zu einer Strafminderung bzw. einem Absehen der Strafe kann es kommen, wenn der Taeter Hintergrundwissen preisgibt, danach weitere Beteiligte nennt Ebenso kann von einer Verfolgung der Tat abgesehen werden, wenn Cannabiskoscher zum Eigenverbrauch konsumiert, eingefuehrt oder angebaut wird, hierbei muss es sich jedoch um eine geringe Menge handeln. Was bedeutet hierbei geringe Menge? Diese, hier nicht genau definierte Menge, variiert in den einzelnen Bundeslaendern, doch ist sie seitdem 2007 uebersichtlicher geworden. Zugleich muss man wohl sagen, dass die Einstellung der Geringen-Menge-Regelung im Grossen und Ganzen tendenziell strenger wurde. Heute gibt es nur noch drei unterschiedliche Grenzwerte: Berlin, Bremen und Niedersachsen 15g; Mecklenburg-Vorpommern 5g; die uebrigen Bundeslaender sehen 6g qua geringe Menge an, wogegen Laendle mit 3 Konsumeinheiten rechnet, was ca. 6g gleichkommen soll. Zu beruecksichtigen bleibt, dass es sich hierbei meist um Richtwerte handelt, die, z.B. die Gesetze ebenfalls, von Kern zu Kern beurteilt werden. Insbesondere ist es der kommerzielle Anbau und Handel, der im Visier der Fahnder ist Der kleine Hobbygaertner mit seinen drei Hanfpflanzen erscheint im Vergleich zu Grossplantagen von 800 Hanfpflanzen tendenziell qua belanglos. Seit diesem Jahr werden zusaetzlich zu den normalen ?Hubschrauber-Rundfluegen” via heimische Maisfelder selbst spezielle Drohnen (Mini-Hubschrauber), genannt ?Cannachopper”, eingesetzt Diese ?Cannachopper” werden von den niederlaendischen Behoerden in Zusammenarbeit mit deren deutschen Kollegen vor allem im Grenzland eingesetzt und spueren die Plantagen via von Wemebildkameras aufwaerts Den groessten Nachteil, im Vergleich zu allen anderen Drogen, ob legal oder illegal, hat der Cannabiskonsument wohl im Strassenverkehr! Waehrend man THC beim allseits bekannten Urintest im Durchschnitt 7-10 Tage nachweisen kann (allgemeingueltige Aussagen koennen hier keinesfalls getroffen werden, dort die Messwerte von Konsum, Stoffwechsel, Koerperfett und anderem abhaengig sind), sind andere Drogen z.B. Alkohol, Kokain, Amphetamine, Opiate oder MDMA meist zu 4 Tagen aus dem Urin verschwunden. Es ist jedoch nicht so, dass dieser Test zu Gunsten von den Entzug der Fuehrerausweisausreicht, vielmehr ist es sogar moeglich, den Schnell-Test (Urintest, Schweisstest, etc.), dort er keine eindeutigen Ergebnisse liefert, zu verweigern, in diesem Kern kommt es unter einer Strassenkontrolle zu einem Bluttest durch kombinieren Polizei-Arzt. Einen Grund hierfuer muss jedoch gegeben sein, dies heisst: der Verdaechtigung aufwaerts eine Straftat muss vorliegen, welche durch kombinieren positiven Schnelltest eindeutig erwiesen waere. Je zu Verbrauch koennen aktive THC-Substanzen im Lebenssaft ca. 12 Stunden weit erkannt werden, nicht-aktive Substanzen sind dagegen solange solange solange bis zu 30 Tage nachweisbar.
Fuer die Fuehrerscheinstelle ist es vor allem wichtig, dass es sich um aktive Substanzen waehrend der Teilnahme am Strassenverkehr handelt, wird wohl beim Bluttest festgestellt, dass regelmaessiger Verbrauch vorliegt, so kann der Fuehrerschein ebenfalls eingezogen werden, selbst wenn man nicht unter aktivem Cannabis-Konsum stand. Im entgegengesetzten Kern kann einem unter Nachweis des Gelegenheitskonsums der Fuehrerschein erhalten bleiben. Ach ja, ihr habt richtig gelesen: Teilnahme am Strassenverkehr! Der Fuehrerschein kann ebenfalls entzogen werden, wenn man zu Quadratlatsche unterwegs ist oder im Kern von regelmaessigem Verbrauch kann er
ohnehin entzogen werden. Zumindest gibt es hier ein wenig Genugtuung: Fuer Gelegenheitskonsumenten gibt es die Moeglichkeit den Fuehrerschein zu behalten, diese zu sich ziehen Konsumenten anderer illegaler Drogen ein fuer alle Mal nicht Verliert man den Fuehrerschein, so kommt es in der Regel zu einem 12-monatigem Fuehrerscheinentzug, gefolgt von einem Abstinenznachweis z.B. selbst oftmals einem medizinisch-psychologischem Test (MPU), um nachzuweisen, dass dies ?Drogenproblem” ueberwunden wurde. Fuer Cannabisliebhaber ist Deutschland aufjeden Kern nicht ohne Rest durch zwei teilbar ein Paradies: Nicht nur, dass es zu keinerlei Liberalisierung von Seiten der Politik kommt, selbst im europaeischen Preis- und Qualitaetsvergleich schneidet die Bundesrepublik nicht positiv ab. Waehrend im uebrigen Europa die Preise tendenziell im Krieg gestorben sind, zu sich ziehen sie in Deutschland, z.B. selbst in Oesterreich, tendenziell angezogen. Von Region zu Region schwankt zwar der Preis, was wohl mit der Laenge der Transportwege, dem marktwirtschaftlichen Prinzip von Angebot und Nachfrage, z.B. selbst der geringen Mengenregelung der Bundeslaender zusammenhaengt, doch liegt man hierzulande mit 6,00 ? solange solange solange bis 10,00 ? pro Gramm tendenziell im oberen Drittel des Preissegments, waehrend man mit einem THC-Gehalt von ca. 7% solange solange solange bis 8% im Mittelfeld rangiert. Diese Marktlage ist wohl selbst dazu verantwortlich, dass es zu immer dreisteren Methoden der Haendler kommt um mehr Preis zu machen. Waehrend laengst Zeit mit mehr oder weniger bedenklichen Stoffen z.B. z.B. Sand oder Gewuerzen gestreckt wurde, kommt es seitdem geraumer Zeit zu sanitaer ausserordentlich bedenklichen Methoden: Durch die Beimischung von Blei oder Bleisulfid in Gruen kommt es schon seitdem 2007 zu lebensgefaehrlichen Vergiftungen. In diesem Jahr wurden zudem noch Faelle von Quecksilber und Cadmium Vergiftungen bekannt, die nicht weniger gefaehrlich
sind. Meldungen via Vergiftungen durch Cannabiskonsum kommen aus vielen Regionen Deutschlands, vor allem ist wohl die Region um Leipzig betroffen (aber selbst Bayern, Laendle und Niedersachsen melden Vergiftungen).
Es stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Politik endlich erkennt, dass die einzige Moeglichkeit hier einzuschreiten, und die eigenen Buerger zu schuetzen, darin besteht eine liberalere Position zu diesem Themenbereich einzunehmen. Nur durch den legalen Verkauf von Ganja in lizenzierten Fachgeschaeften wird sich dieses Streitfall klaeren lassen, zudem koennten hier Finanzloecher im Staatshaushalt gestopft werden, die der gesamten Interessengemeinschaft aus der andauernden Finanzkrise helfen koennten. Ebenfalls nicht vergessen darf man die daraus resultierende bessere
Kontrolle, was die ewige Diskussionen via den Cannabiskonsum unter Jugendlichen wohl hinfaellig zeugen koennte.


This entry was posted on Thursday, April 1st, 2010 at 6:44 pm and is filed under Uncategorized. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

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